Eintragung als ehrenamtliche Organisation

Hier finden Sie einige Besonderheiten von ehrenamtlichen Organisationen

Bei diesen Organisationen muss es sich immer um Vereine handeln, die hauptsächlich für Dritte tätig sind. In ihrer Vereinsbezeichnung muss die Bezeichnung „ehrenamtliche Organisation“ bzw. das Kürzel „EO“ oder die Bezeichnung „organizzazione di volontariato“ bzw. das Kürzel „ODV“ enthalten sein.

Ehrenamtliche Organisationen üben hauptsächlich oder ausschließlich Tätigkeiten von allgemeinem Interesse laut Art. 5 des Kodex des Dritten Sektors aus und verfolgen keine Gewinnabsicht.

Die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse müssen überwiegend von Vereinsmitgliedern in ehrenamtlicher Form erbracht werden. Eigene Mitglieder können nicht angestellt werden und eine Entlohnung von Vereinsmitgliedern oder pauschale Spesenvergütungen zu deren Gunsten sind ausgeschlossen. Die Gesamtanzahl der Hauptamtlichen darf zudem höchstens 50% der Anzahl der Freiwilligen im Freiwilligenregister betragen. 

Die Mitglieder des Ausschusses müssen Vereinsmitglieder sein oder, falls der Verein seinerseits auch andere Vereine bzw. Körperschaften aufnimmt, Mitglieder dieser Mitgliedsorganisationen.

  • Zugang zu 5-Promille-Zuwendungen
  • keine Stempelsteuer
  • keine Registersteuer
  • freiwillige Geldzuwendungen: 35% Absetzbetrag für Spender (physische Personen) oder Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage im Ausmaß von 10% vom erklärten Einkommen (für physische Personen und Unternehmen), wenn nachvollziehbares Zahlungsmittel verwendet wird
  • IRAP Befreiung (Pflicht zur Einreichung der IRAP-Steuererklärung bleibt bestehen)
  • Möglichkeit weitere Tätigkeiten mit bestimmten Einschränkungen auszuüben (Art. 6 G.v.D. Nr. 117/2017)
  • Möglichkeit Pauschalsystem laut Art. 86 KDS anzuwenden (für gewerbliche Einkünfte bis 85.000 €, in Kraft ab 1. Jänner 2026)
  • Verkauf von Sachspenden (Verkauf direkt, ohne Zwischenhändler)
  • Verkauf von Gütern, die von Betreuten/Freiwilligen hergestellt wurden (Verkauf direkt, ohne Zwischenhändler)
  • Verabreichung von Speisen und Getränken bei Versammlungen, Veranstaltungen, Feierlichkeiten und ähnliches mit gelegentlichem Charakter (Verkauf direkt, ohne Zwischenhändler)

Letzte Aktualisierung: 02/03/2026